Author : Graf Jürgen
Title : Zur Strafbarkeit der Leugnung von Völkermord
Year : 2007
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1) Die juristische Grundlage der Revisionistenprozesse in der Schweiz Im Gegensatz zur alten Bundesverfassung der Schweiz gewährleistet die neue, 1999 in Kraft getretene die Meinungs- und Informationsfreiheit ausdrücklich. Dies geht aus fol-genden Artikeln hervor: - Artikel 16, Absatz 1: „Die Meinungs- und Informationsfreiheit ist gewährleistet.“ - Artikel 16, Absatz 2: „Jede Person hat das Recht, Informationen frei zu empfangen, aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen und zu verbreiten.“ - Artikel 17, Absatz 2: „Zensur ist verboten.“ - Artikel 20, Absatz 2: „Die Freiheit der Lehre und Forschung ist gewährleistet.“ Daß sich die strafrechtliche Verfolgung von Menschen aufgrund ihrer gewaltlos vertrete-nen politischen und historischen Ansichten nicht mit diesen Artikeln in Übereinklang brin-gen läßt, leuchtet unschwer ein. Folglich hätten sämtliche zuvor auf Grund des „Antiras-sismusgesetzes“ gefällten Urteile nach Inkrafttreten der neuen Verfassung sofort außer Kraft gesetzt werden müssen. Dies ist bekanntlich nicht geschehen, im Gegenteil: Auch nach 1999 wurde eine große Zahl von Verfahren wegen „Rassendiskriminierung“ geführt, von denen das spektakulärste der Prozeß gegen den damals 79-jährigen Publizisten Ga-ston-Armand Amaudruz war. Amaudruz wurde im April 2000 in Lausanne zu einem Jahr Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt; das Appellationsgericht verringerte die Strafe später auf drei Monate, die der mittlerweile 81-jährige voll absitzen mußte. ...
Gaidoz Henri - Etudes de mythologie gauloise
Auteur : Gaidoz Henri Ouvrage : Etudes de mythologie gauloise Année : 1886 Lien de téléchargement :...